Wen fördern wir?
Wir fördern Vereine, gemeinnützige Initiativen und Organisationen, die gemeinnützige Zwecke im Sinne des deutschen Steuerrechts (§§51 ff. der Abgabenordnung) verfolgen und die zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.
Eine Förderung über die Vergabe des Engagementpreises setzt den Nachweis eines aktuellen finanzamtlichen Freistellungsbescheids voraus.
Vereinen, gemeinnützigen Initiativen und Organisationen geben wir darüber hinaus im Rahmen von Diskussionsformaten wie etwa unsere virtuelle Workshop-Reihe „Wortwechsel – Expertise im Austausch“ und die Durchführung von Round Tables eine Plattform und damit Möglichkeit zur Förderung.